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Förderung

Fördermittel für smarte Straßenbeleuchtung: der aktuelle Leitfaden

Wer heute Straßenbeleuchtung modernisiert, muss die Investition nicht allein tragen. Bund, Länder und die EU fördern den Umstieg auf effiziente, intelligent gesteuerte Beleuchtung, und die Zuschüsse sind so hoch wie selten zuvor. Dieser Leitfaden zeigt, welche Programme 2026 relevant sind, welche Voraussetzungen gelten und wie ein realistischer Förderpfad für Kommunen aussieht.

ENVIOTECH Redaktion9 min Lesezeit
Beleuchtete Stadtstraße bei Dämmerung mit modernen LED-Leuchten

Warum jetzt fördern lassen?

Der Handlungsdruck auf Kommunen steigt aus mehreren Richtungen zugleich. Die europäische Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 nimmt ineffiziente Leuchtmittel stufenweise vom Markt, darunter Quecksilberdampf- und viele Hochdrucklampen. Ersatzteile für Altanlagen werden knapper und teurer. Gleichzeitig belasten hohe Energiekosten die Haushalte, und die Klimaschutzziele verlangen messbare CO2-Reduktionen.

Moderne LED-Technik senkt den Stromverbrauch der Beleuchtung um 70 % bis 80 %. Kommt eine bedarfsgerechte Steuerung hinzu, die das Licht nur dort und dann voll aufdreht, wo tatsächlich Verkehr ist, steigt der Effekt weiter. Genau diese Kombination aus effizienter Technik und intelligenter Steuerung belohnen die Förderprogramme. Der reine Austausch eines Leuchtmittels ohne Steuerung wird dagegen meist nicht gefördert.

Wichtig vorab: Fördermittel gibt es nicht für den bloßen Austausch von Leuchtmitteln, sondern für Projekte, die messbar Energie und CO2 sparen und in ein Gesamtkonzept eingebettet sind. Wer das früh mitdenkt, erhöht die Erfolgschance des Antrags deutlich.

Aktuelle Förderprogramme

Die Förderung kommunaler Beleuchtung läuft über ein überschaubares, aber zielgerichtetes Set an Programmen. Das zentrale Instrument ist die Kommunalrichtlinie (KRL) der Nationalen Klimaschutzinitiative, verantwortet vom Bundesumweltministerium und abgewickelt über die Zukunft, Umwelt, Gesellschaft (ZUG) gGmbH als Projektträger. Ergänzend gibt es Landesprogramme, EU-Mittel und KfW-Kredite, die sich häufig kombinieren lassen.

Übersicht relevanter Programme (Stand Juli 2026)
ProgrammEbene / TrägerFörderquoteFokusQuelle
Kommunalrichtlinie, Sanierung von Außen- und StraßenbeleuchtungBund (BMUV / ZUG)25 % bis 40 %, adaptiv geregelt 40 % bis 55 %Straßenbeleuchtung mit adaptiver Steuerung, auch Planungklimaschutz.de
KfW IKU, Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148)Bund (KfW)zinsvergünstigter KreditInvestitionsfinanzierung kommunaler Infrastrukturkfw.de
KfW IKK, Investitionskredit Kommunen (208)Bund (KfW)zinsvergünstigter KreditInvestitionsfinanzierung für Kommunenkfw.de
BEG Einzelmaßnahmen, NichtwohngebäudeBund (BAFA)ca. 15 % der förderfähigen KostenEffiziente Beleuchtung als Teil der Gebäudesanierungbafa.de
EFRE, Europäischer Fonds für regionale EntwicklungEU (über die Länder)programmabhängigEnergieeffizienz, Smart City, strukturschwache Regionenefre.de
Klimaschutz-PlusBaden-Württemberg (L-Bank)bis ca. 30 % bis 40 %Kommunaler Klimaschutz, LED-Umrüstungum.baden-wuerttemberg.de
KommKlimaFöR (derzeit keine neuen Anträge)Bayern (StMUV)bis 90 % (Programm aktuell ausgesetzt)Kommunaler Klimaschutz inklusive Beleuchtungstmuv.bayern.de
progres.nrw, KlimaschutztechnikNordrhein-WestfalenprogrammabhängigKlimaschutz- und Energieeffizienztechniknordrhein-westfalen-foerdert.nrw
KIPKI, Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und InnovationRheinland-PfalzPro-Kopf-Pauschale, kein EigenanteilKlimaschutzmaßnahmen inklusive LED-Umrüstungkipki.rlp.de
ZEP-kommunal LED, ZukunftsenergieprogrammSaarland (MWIDE)bis 30 % (mit Klimabonus bis ca. 70 %)Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LEDsaarland.de
KliSFöRLKom, Klimaschutzförderrichtlinie KommunenMecklenburg-Vorpommern25 %, 50 % oder 60 %, mit Boni bis 70 %Technischer Klimaschutz inklusive Straßenbeleuchtungregierung-mv.de
Förderrichtlinie Energie und Klima/2023Sachsen (SAB)programmabhängigEnergieeffizienz und Klimaschutzsab.sachsen.de
STARK III plus EFRESachsen-Anhalt (IB Sachsen-Anhalt)bis 70 % (EFRE plus Land)Energetische Sanierung öffentlicher Gebäude und Infrastrukturib-sachsen-anhalt.de
Klimaschutz und EnergieeffizienzNiedersachsen (NBank)programmabhängigKlimaschutz und Energieeffizienz, LED-Umrüstungnbank.de

Die höchste Quote der Kommunalrichtlinie greift bei adaptiv geregelter Beleuchtung, die auf Verkehr und Witterung reagiert, statt nur nach starrem Zeitplan zu dimmen. Auch vorbereitende Leistungen wie Machbarkeitsstudien, Potenzialanalysen und Licht-Masterpläne sind förderfähig und lassen sich separat beantragen. Landesprogramme lassen sich vielfach mit der Kommunalrichtlinie kombinieren, wodurch die Gesamtquote steigt.

Hinweise zur Tabelle: Die Übersicht zeigt zentrale bundesweite und ausgewählte landesspezifische Programme. Konditionen, Laufzeiten und Antragsfenster ändern sich häufig, prüfen Sie daher immer die verlinkte offizielle Quelle. Bayerns KommKlimaFöR nimmt derzeit keine neuen Anträge an. Einige Länder (etwa Berlin, Bremen und Hamburg) fördern die Umrüstung überwiegend über den Haushalt statt über ein eigenes Zuschussprogramm und greifen ergänzend auf die Kommunalrichtlinie zurück.
bis zu 80 %
Energieeinsparung im Nachtbetrieb
Typischer Bereich in Pilotprojekten mit bedarfsgerechter, adaptiver Steuerung. Genau diese Steuerung ist zugleich Fördervoraussetzung der Kommunalrichtlinie.

Voraussetzungen und Nachweise

Zentrale Bedingung der Kommunalrichtlinie ist ein Nachweis von mindestens 50 % CO2-Einsparung gegenüber der Altanlage sowie der Einsatz einer adaptiven Steuerung. Dafür braucht es eine Bestandsaufnahme (Anzahl, Typ und Zustand der Leuchten, aktueller Verbrauch) und eine belastbare Einsparungsberechnung. Die Planung sollte in ein Gesamtkonzept eingebettet sein und den Normen entsprechen, insbesondere der DIN EN 13201 für Straßenbeleuchtung.

Für die Nachrüstung im Bestand ist die genormte Schnittstelle am Leuchtenkopf (Zhaga Book 18) die technische Grundlage: Sie erlaubt den Umstieg ohne Tiefbau und ohne neue Verkabelung. An Bedeutung gewinnen zudem Lichtqualität und Umweltschutz, etwa warmweißes Licht mit 3000 Kelvin oder weniger, die Vermeidung von Blend- und Streulicht sowie Insekten- und Artenschutz.

Nicht förderfähig sind der reine Leuchtmitteltausch ohne Steuerung und der Ersatz einzelner Komponenten ohne klimarelevante Wirkung.

Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Ein bereits begonnenes Projekt ist in der Regel nicht mehr förderfähig. Anträge zur Kommunalrichtlinie laufen ganzjährig und ausschließlich digital über das Portal easy-Online. Fachfragen zu förderfähigen Ausgaben und Formularen beantwortet die ZUG gGmbH.

So läuft ein Antrag ab

  1. Bestand aufnehmen. Anzahl, Typ und Zustand der Leuchten sowie den aktuellen Energieverbrauch erfassen. Das ist die Basis jedes CO2-Nachweises.
  2. Förderweg wählen. Passendes Programm identifizieren, meist die Kommunalrichtlinie als Kern, und mögliche Landeszuschüsse ergänzen.
  3. Planung förderfähig aufsetzen. Machbarkeitsstudie oder Licht-Masterplan erstellen, inklusive Lichtberechnung nach DIN EN 13201 und CO2-Effektnachweis. Diese Vorleistungen sind häufig selbst förderfähig.
  4. Antrag vor Vorhabenbeginn stellen. Digital über easy-Online, mit vollständiger Dokumentation: CO2-Wirkung, Steuerungskonzept, Wirtschaftlichkeitsrechnung.
  5. Umsetzen und nachweisen. Nach Bewilligung realisieren, bei Bedarf abschnittsweise nach Haushaltsjahren, und den Verwendungsnachweis sichern.

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Wirtschaftlichkeit und Amortisation

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel für eine Beispielkommune mit 1.000 Lichtpunkten (illustrativ, echte Werte hängen von Bestand, Betriebsstunden und Strompreis ab):

PositionWert
Investition Modernisierungrund 600.000 €
Förderquote (adaptiv geregelt)40 %
Zuschussrund 240.000 €
Eigenanteilrund 360.000 €
Jährliche Energie- und Wartungsersparnisrund 120.000 €
Amortisation des Eigenanteilsrund 3 Jahre

Nach der Amortisation entlastet die Einsparung den Haushalt dauerhaft. Zusätzlich sinkt der Wartungsaufwand, weil LED-Technik langlebiger ist als konventionelle Leuchtmittel.

Typische Fehler vermeiden

  • Zu spät beantragt. Wer vor der Bewilligung mit dem Projekt beginnt, verliert in der Regel den Förderanspruch.
  • Keine Steuerung eingeplant. Ein reiner LED-Tausch ohne adaptive Steuerung erfüllt die Bedingungen meist nicht.
  • CO2-Nachweis fehlt. Ohne belastbare Einsparungsberechnung wird der Antrag schwierig.
  • Einzelmaßnahme statt Konzept. Förderstellen erwarten zunehmend die Einbettung in ein Gesamtkonzept oder einen Masterplan.

Fazit

Die Förderlogik belohnt genau den Ansatz, für den ENVIOTECH steht: bestehende Straßenlaternen intelligent nachrüsten, statt sie komplett auszutauschen. Der radarbasierte Sensorknoten erfasst Verkehr und Umgebung anonym und steuert das Licht bedarfsgerecht in Echtzeit. Das entspricht der geforderten adaptiven Regelung, die in der Kommunalrichtlinie mit der höchsten Quote gefördert wird. Weil die Nachrüstung ohne Tiefbau auskommt, bleiben die förderfähigen Kosten überschaubar, und weil per Radar statt per Kamera erfasst wird, ist die Lösung DSGVO-konform ausgelegt.

Der beste nächste Schritt ist eine saubere Bestandsaufnahme und eine förderfähig aufgesetzte Planung. Auf dieser Basis lässt sich der passende Förderpfad wählen und der Antrag rechtzeitig stellen.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick nach bestem Wissen zum Stand Juli 2026 und ersetzt keine förderrechtliche Beratung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Richtlinien und die Auskünfte der zuständigen Stellen (ZUG gGmbH, KfW, Landesbanken). Konditionen und Fristen können sich ändern.

Häufige Fragen

  • Zentral ist die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (Bund). Dazu kommen zinsgünstige KfW-Kredite (IKU und IKK), Landesprogramme (etwa in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz oder im Saarland) sowie EU-Mittel über den EFRE. Viele davon lassen sich kombinieren.
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